Jahrelang hatten Unionspolitker:innen einen Gesetzesentwurf der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abgelehnt. Nun konnte sich die große Koalition doch einigen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik werden somit die Rechte der Kleinsten in der Gesellschaft ausdrücklich im GG niedergeschrieben. Im Gesetzestext wird es laut ARD Hauptstadtstudio dann lauten:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder, einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Quellen: ARD Hauptstadtstudio, Foto: Mark Fuller – Unsplash