UN beschließen neue Leitlinien zum Kinderschutz:

“Kinder haben das Recht, Staaten wegen des Klimas zu verklagen”

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von | 7. September, 2023

Kinder haben das Recht, Staaten wegen des Klimas zu verklagen, sagt ein UN-Gremium.

Zum ersten Mal hat der “Ausschuss für die Rechte des Kindes” der Vereinten Nationen ausdrücklich das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt bekräftigt und eine umfassende Interpretation der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht.

Die 1989 verabschiedete und von 196 Staaten ratifizierte Konvention definiert die universellen Kinderrechte wie das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie das Recht auf Gesundheit.

Ein allgemeiner Kommentar gibt rechtliche Hinweise darauf, was diese Rechte für ein bestimmtes Thema oder einen bestimmten Bereich der Gesetzgebung bedeuten. Die jetzt veröffentlichte „Allgemeine Bemerkung Nr. 26 zu den Rechten des Kindes und der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels“ befasst sich ausdrücklich mit dem Klimanotstand, dem Zusammenbruch der biologischen Vielfalt und der allgegenwärtigen Umweltverschmutzung und skizziert Gegenmaßnahmen zum Schutz des Lebens und der Lebensperspektiven von Kindern

Der Ausschuss erhielt 16.331 Beiträge von Kindern aus 121 Ländern. Die Kinder berichteten über die negativen Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel auf ihr Leben und ihre Gemeinschaften und machten ihr Recht auf ein Leben in einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt geltend.

Die “Allgemeine Bemerkung Nr. 26” legt nunmehr fest, dass die Staaten nicht nur dafür verantwortlich sind, die Rechte der Kinder vor unmittelbarem Schaden zu schützen, sondern auch für vorhersehbare Verletzungen ihrer Rechte in der Zukunft, die sich aus Handlungen – oder Unterlassungen – der Staaten in der Gegenwart ergeben. Darüber hinaus wird betont, dass Staaten nicht nur für Umweltschäden innerhalb ihrer Grenzen verantwortlich gemacht werden können, sondern auch für die schädlichen Auswirkungen von Umweltschäden und Klimawandel außerhalb ihrer Grenzen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den unverhältnismäßig großen Schäden gewidmet werden, denen Kinder in benachteiligten Situationen ausgesetzt sind. 

Eine der Kinderberaterinnen, Āniva, eine 17-jährige Klima- und Kinderrechtsaktivistin von den Pazifischen Inseln, sagt: 

„Für mich bedeutet die “Allgemeine Bemerkung” einen weltweiten Wandel, der notwendig ist, um bei der Bekämpfung von Umweltproblemen voranzukommen und globale Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten für unsere Generation und die kommenden Generationen zu ergreifen. Sie gibt Kindern eine stärkere Grundlage im internationalen Recht, um unsere Rechte auf eine gesunde Umwelt durchzusetzen. Weltweit setzen sich immer mehr Menschen für den Schutz der Umwelt durch die Menschenrechte ein, und die “Allgemeine Bemerkung 26” ist ein wichtiger Teil davon.“

Die “Allgemeine Bemerkung Nr. 26” stellt auch klar, dass alle umweltrelevanten Gesetze, Politiken und Projekte, Verordnungen, Haushalts- und andere Entscheidungen einer kinderrechtlichen Folgenabschätzung zu unterziehen sind. Die Staaten müssen dem UN-Ausschuss regelmäßig über ihre Fortschritte beim Schutz der Umweltrechte von Kindern berichten.

Beitragsbild: Dominic Wunderlich from Pixabay

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    Viktoria Franke

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