Italien nimmt den Umweltschutz in die Verfassung auf und schützt damit Umwelt, Biodiversität und Ökosystem – vor allem im Interesse kommender Generationen.
Im November 2021 hatte bereits der italienische Senat die Verfassungsänderung beschlossen, nun stimmte Anfang Februar auch die Abgeordnetenkammer der Änderung der betreffenden Verfassungsartikel zu.
Umweltschutz in zwei Artikeln ergänzt
Artikel 9 förderte bisher Kultur und Forschung und schützte die “Landschaft und das geschichtliche und künstlerische Vermögen des Staates”. Der Artikel wird wie folgt erweitert: „Die Republik schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse der zukünftigen Generationen.“
Der zweite (Artikel 41) legt fest, dass sich die Wirtschaft frei entwickeln kann, jedoch kein Verhalten zeigen darf, das den Nutzen der Allgemeinheit oder die “Sicherheit, Freiheit und menschliche Würde” beeinträchtigt. Zu diesem Artikel wird nun auch der Umweltschutz hinzugefügt.
Der Minister für ökologischen Wandel, Roberto Cingolani, sprach vom Beginn einer neuen Epoche und einem wichtigen Schritt für Italien. Der Umweltschutz zähle nun zu den Grundprinzipien der Verfassung. Mit der Erweiterung des Artikels 9 werde gleichzeitig auch das Prinzip der Generationengerechtigkeit in der Verfassung verankert, so Cingolani.
Änderung tritt sofort in Kraft
468 Abgeordnete stimmten für die Verfassungsänderung. Die eine Gegenstimme sowie sechs Enthaltungen stammten allesamt von Abgeordneten der rechtsnationalen Fratelli d’Italia-Partei.
Aufgrund der großen Mehrheit tritt die Verfassungsänderung sofort in Kraft und muss nicht durch ein Referendum bestätigt werden.
Tierschutz wird separat behandelt
Eigentlich hätte auch der Tierschutz in die italienische Verfassung aufgenommen werden sollen. Doch weil die mitregierende rechtspopulistische Lega-Partei in diesem Punkt nicht mitging, hatte der Verfassungsausschuss im Senat einen Kompromiss genehmigt: Der Tierschutz wird demnach über ein normales Gesetz geregelt.
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