Selbstständige Mütter und die Forderung nach echtem Schutz

das ist ein GNM+ ArtikelMutterschutz für alle

von | 15. Juli, 2026 | #15 – Wir arbeiten dran, Gesundheit, GNM+

Mutter und Kind sitzen zusammen am Schreibtisch

Das Mutterschutzgesetz schützt Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt in Deutschland, aber nicht alle. Wer selbstständig arbeitet, fällt bisher durch das Raster. Der Koalitionsvertrag 2025 verspricht, das zu ändern und Mutterschutz für selbstständige Mütter einzuführen. Dass es geht, zeigen viele unserer europäischen Nachbar:innen bereits. Die Bewegung, die das auch für Deutschland ändern will, ist größer und lauter als je zuvor.

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Aktuell gibt es knapp vier Millionen Selbstständige in Deutschland. Die Mehrheit davon sind Einzelunternehmer:innen (“Solo-Selbstständige”), haben also keine Mitarbeiter:innen. Sie stehen dadurch bei Ausfällen durch Krankheit oder Schwangerschaft vor besonderen Herausforderungen.

Unter den Solo-Selbstständigen sind 40% Frauen aus jeglichen Berufsgruppen, von Künstlerinnen über niedergelassene Ärztinnen bis hin zu Landwirtinnen und Handwerkerinnen. Die Einkommen sind dabei sehr unterschiedlich, doch unabhängig davon birgt Selbstständigkeit gewisse Risiken, man muss sich selbst versichern und eigenständig um die Altersvorsorge kümmern. 

Eine Frage, die wir uns bei jährlich etwa 27.000 selbstständig erwerbstätigen Gebärenden in Deutschland stellen müssen, lautet: Was passiert eigentlich, wenn sie Mütter werden und wie sichern sie sich und ihre Familie dabei ab?

Die aktuelle Situation

Derzeit fallen Selbstständige grundsätzlich nicht unter das Mutterschutzgesetz. Das bedeutet, dass ihnen weder Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten während der Schwangerschaft noch ein Anspruch auf Einkommensersatz zusteht, wenn sie nicht arbeiten können. Auch gegenüber Auftraggebern gibt es keinen Schutz, Verträge können jederzeit beendet werden. 

Hinzu kommt die finanzielle Seite: Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben die Wahl zwischen einer Versicherung mit oder ohne Krankengeld. Das Mutterschaftsgeld ist dabei an den Krankengeldanspruch gekoppelt, wird also auf Basis des Krankengeldes berechnet. Anders als Angestellte, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, tragen Selbstständige diese Kosten vollständig selbst. Die Option ohne Krankengeld ist dabei günstiger, weshalb viele sie wählen, ohne zu wissen, dass sie damit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Das bedeutet: Wer in der Selbstständigkeit schwanger wird, steht in den Wochen vor und nach der Geburt oft ohne Einkommen da.

Eine Mutter am Schreibtisch mit ihrem Laptop und ihr Kind umarmt sie seitlich/von hinten
Bild: evgenyataman via depositphotos

Die realen Auswirkungen

Wie gravierend das in der Praxis ist, zeigt eine Umfrage des Vereins Mutterschutz für Alle! e.V. aus dem Jahr 2023. Von den 1.632 selbstständigen Müttern, die für die Studie befragt wurden, hatten 82,5% wirtschaftliche Nachteile erfahren. 35% verzichten aufgrund dieser Erfahrungen auf weitere Kinder, auch wenn der Wunsch einer größeren Familie besteht.

Zudem gab jede vierte Frau an, dass sie aufgrund der aktuell geltenden Mutterschutzregelungen unsicher ist, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen soll. 

Unter den Frauen, die ihr eigenes Unternehmen betreiben, möchten sogar 13,5 % dieses aufgeben, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, ohne sich Sorgen über finanzielle Probleme bezüglich des Mutterschutzes machen zu müssen. 

Diese Ergebnisse sind kein Einzelfall, sondern decken sich mit denen einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Bedarfsanalyse beim Institut für Demoskopie (IfD) Allensbach aus dem darauffolgenden Jahr. Ziel war es, sich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Selbstständigen, insbesondere im Hinblick auf Mutterschutz anzunehmen, um Verbesserungen einleiten zu können.

Durch den Druck, nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, sahen sich mehr als die Hälfte der Frauen während und nach der Schwangerschaft dazu gezwungen, durchzuarbeiten oder nur eine kurze Pause einzulegen. Viele lebten von ihren Ersparnissen und/oder wurden durch ihre Partner:innen unterstützt. Vier Prozent der betroffenen Mütter nahmen sogar einen Kredit auf, um die Zeit zu überbrücken.

Informationslücke trifft Versorgungslücke

Die Lücke im Mutterschutzgesetz führt also dazu, dass Frauen oft finanziell von einer anderen Person abhängig sind – das Gegenteil dessen, was durch eine Selbstständigkeit  meist erreicht werden soll. Insgesamt sind 78% der selbstständigen Frauen der Ansicht, dass sie ihre Arbeit nur unter bestimmten Bedingungen mit dem Muttersein vereinbaren können, wobei als wichtigste Faktoren Unterstützung durch die Familie und Angebote zur Kinderbetreuung genannt werden. 

Die in der Bedarfsanalyse befragten Frauen wünschen sich eine bessere Absicherung für den Mutterschutz, wobei sie die Regierung in der Verantwortung sehen, Anpassungen am Gesetz vorzunehmen. Insgesamt wussten nur acht Prozent der selbstständigen Frauen bei Abschluss ihrer Krankenversicherung, welche Regelungen durch ihre Arbeit für sie in Bezug auf Mutterschutz gelten. Mehr als die Hälfte der Befragten gab außerdem an, sich mehr Informationsmöglichkeiten zu verschiedenen Aspekten des Mutterschutzes zu wünschen. Beim Abschluss einer Krankenversicherung dreht sich die Entscheidung meist nur um die Frage, ob man die günstigere Variante ohne Krankengeld wählt oder die teurere mit. Dass es darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten gibt, sich abzusichern, etwa über eine Krankentagegeldversicherung, das Optionskrankengeld oder eine Betriebshilfe, wissen die wenigsten. 

Und selbst wer sich informiert, stößt schnell an Grenzen, denn viele Versicherungen erkennen den Mutterschutz nicht als Grund für eine Betriebsunterbrechung an, weshalb entsprechende Versicherungen kaum abgeschlossen werden. Diese freiwilligen Lösungen sind also bestenfalls ein Pflaster, kein echter Schutz.

Eine wachsende Bewegung für selbstständige Mütter

Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die fordern, dass sich genau das ändert und Frauen in Selbstständigkeit ebenso gut geschützt werden wie Frauen in einem Angestelltenverhältnis. Denn wieso sollten Mütter unterschiedliche Rechte haben, nur weil sie unterschiedlich arbeiten?

2021 musste Tischlermeisterin Johanna Röh selbst feststellen, dass das Mutterschutzgesetz für sie schlicht nicht gilt. Aus diesem Erlebnis heraus gründete sie 2022 den gemeinnützigen Verein Mutterschutz für Alle! e.V., der heute bundesweit aktiv ist und über 350 Mitglieder zählt.

Im gleichen Jahr gewann der Verein seinen ersten Prozess. Eine selbstständige Frau hatte gegen ihre private Krankenversicherung geklagt, die ihr zu Beginn des Mutterschutzes eine Wartezeit aufzwingen wollte – also die Zeit, die vergeht, bevor eine Versicherung zu zahlen beginnt. Das Landgericht Ravensburg entschied zu ihren Gunsten: Ab dem ersten Tag des Mutterschutzes muss gezahlt werden, egal was im Vertrag steht, so das Urteil.

2023 durfte Johanna Röh dann als Sachverständige vor dem Familienausschuss des Bundestages sprechen und machte deutlich, dass das bestehende System für selbs…

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