Frankreich bestätigt das Verbot von Neonikotinoid-Pestiziden. Ein Sieg für Bienenschutz, Umwelt und Millionen engagierter Bürger:innen.
Frankreichs Verfassungsgericht hat entschieden, dass die umstrittenen Pestizide der Neonikotinoid-Familie nicht wieder zugelassen werden dürfen. Die Richter:innen beriefen sich auf die Umweltcharta, die seit 2005 Teil der französischen Verfassung ist, und stellten damit den Schutz von Natur und Gesundheit über wirtschaftliche Interessen des Agrarsektors.
„Eine beispiellose Entscheidung, die alles verändern könnte“, sagte die Umwelt-NGO Pollinis.
Erfolgreiche Petition
Mehr als 2,1 Millionen Bürger:innen hatten zuvor eine Petition gegen die Wiedereinführung der Chemikalien unterschrieben. Initiiert von einer Studentin, entwickelte sie sich in kürzester Zeit zu einem demokratischen Überraschungserfolg. Auch wenn das Gericht die Petition nicht direkt bewertete, gilt der Fall als wegweisend dafür, wie bürgerschaftliches Engagement politische Prozesse anstoßen kann.
Für Imker:innen ist das Urteil eine große Erleichterung: Die Mittel gelten unter ihnen als „Bienenkiller“ und würden das Überleben ganzer Völker bedrohen. Mit der Entscheidung bleibt in Frankreich, anders als in vielen anderen EU-Staaten das Verbot bestehen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Biodiversität und für eine Landwirtschaft, die weniger abhängig von schädlichen Chemikalien ist.