Recht auf Identität

EuGH-Urteil schützt trans Geflüchteten in Ungarn

von | 26. April, 2025 | Politik

Regenbogenflagge und europäische Flagge.

EuGH stärkt trans Rechte: Geschlechtseintrag darf ohne OP-Nachweis geändert werden – ein wichtiges Signal für Selbstbestimmung.

Trans* Personen sehen sich häufig mit Hürden konfrontiert – insbesondere, wenn es um die offizielle Anerkennung ihres Geschlechts geht. Umso bedeutsamer ist es, dass der Europäische Gerichtshof die Grundrechtecharta der EU in diesem Zusammenhang ausdrücklich in Erinnerung ruft. 

Behörden dürfen trans Identität nicht anzweifeln

Mit einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von trans Personen bei der Änderung des Geschlechtseintrags gestärkt. Demzufolge darf seitens der Behörden kein Nachweis einer operativen Geschlechtsanpassung eingefordert werden. Zudem müssen Verantwortliche falsche personenbezogene Daten in Zukunft unverzüglich berichtigen.

Ausgelöst hatte dies der Fall eines iranischen Geflüchteten, der 2014 in Ungarn aufgrund seiner Transidentität einen Schutzstatus zugesprochen bekam. Die von ihm vorgelegten psychiatrischen und gynäkologischen Atteste bestätigten, dass er zwar als Frau geboren wurde, jedoch die männliche Geschlechtsidentität besitzt. Das Problem: die ungarische Ausländerbehörde führte ihn im Geflüchtetenregister weiterhin als Frau.

Justiz wird aktiv: Antrag landet vor dem EuGH

Bereits 2022 stellte der Betroffene bei der Behörde einen Antrag auf Berichtigung der Angabe seines Geschlechts – ohne Erfolg. Mit der Begründung “sie könne nicht nachweisen, dass sie sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen habe”, wurde der Antrag abgelehnt. Beim Hauptstädtischen Stuhlgericht (Ungarn) erhob der Iraner Klage gegen die Ablehnung. 

Da das ungarische Recht kein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität vorsah, wandte sich das Gericht an den Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht.

Klares Signal aus Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof verwies unter anderem auf den Grundsatz der Richtigkeit. Demnach hat die betroffene Person das Recht, die Berichtigung von falschen Personenbezogenen Daten von den Verantwortlichen zu verlangen. Kurz gesagt: Obwohl Ungarn seit 2020 keine nationale Regelung für die Anerkennung von trans Personen hat – das Parlament hatte ein Gesetz erlassen, das vorgibt, einen (unveränderlichen) Eintrag zum “Geschlecht zur Geburt” zu erfassen, – darf das laut EuGH keine Erklärung sein, um eine Berichtigung zu verweigern. Hinzu kommt das Argument, wenn eine trans Person “relevante und hinreichende Nachweise” zu ihrer trans Identität vorlegen kann, reicht das aus und ein Nachweis einer operativen Geschlechtsanpassung, ist damit nicht notwendig.

Seit mehreren Jahren gibt es in Ungarn zunehmend Einschränkungen der Rechte queerer Menschen. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Erfolg handelt, ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein wichtiges Signal zum Schutz der Rechte von trans Personen.

Beitragsbild: pixabay.com | Sasel13

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Sophia Schweizer
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