Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat der AfD die Rechte an Logo und Namenskürzel entzogen – ein Beschluss, der die Kontrolle der Partei über die Nutzung ihrer Kennzeichen deutlich einschränkt.
In einem mehrjährigen Verfahren hat das EUIPO entschieden, dass die AfD ihre Markenrechte an Logo und Namenskürzel verliert. Dadurch kann die Partei anderen nicht mehr so leicht die Nutzung für kommerzielle Zwecke untersagen, beispielsweise auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit dem Aufdruck „Fuck AfD“.
Die Behörde argumentierte, dass die AfD über fünf Jahre keine ernsthafte kommerzielle Nutzung ihrer eingetragenen Marken nachweisen konnte.
Signalwirkung für laufende Löschungsverfahren gegen AfD?
Die AfD kündigte zwar an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, doch das Urteil könnte Signalwirkung für weitere laufende Verfahren haben: Insgesamt sieben AfD-Marken droht im kommenden Jahr die Löschung durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Der Verlust der exklusiven Markenrechte stellt für die AfD einen weiteren schmerzhaften juristischen Rückschlag dar, nachdem sie in den vergangenen Jahren wiederholt mit Beschwerden gegen Einstufungen der Partei sowie ihrer Landesverbände als rechtsextrem gescheitert ist.
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