Die Einstufung der AfD als rechtsextremer „Verdachtsfall“ ist rechtskräftig. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.
Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ einstufen. Rechtskräftig war das bislang allerdings nicht, denn die Partei klagte auch vor der höchsten Instanz gegen die Einstufung. Nun scheiterte sie mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde final am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Gleichzeitig scheiterte die AfD mit weiteren Klagen, in denen sie die Beobachtung der internen Sammlungsbewegung „Der Flügel“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das BfV sowie Verfahrensfehler in den Prozessen beanstandete. „In keinem der Verfahren lagen die von den Klägerinnen geltend gemachten Zulassungsgründe vor. Die klageabweisenden Urteile des OVG Münster vom 13. Mai 2024 sind damit rechtskräftig“, sagte das Bundesverwaltungsgericht.
In der Zwischenzeit hatte der Bundesverfassungsschutz die AfD sogar zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Diese Einstufung ist aktuell aber ausgesetzt, bis die Gerichte auch hier die Rechtmäßigkeit bestätigen
Und was bedeutet das jetzt?
Mit der Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ darf die Partei jetzt offiziell mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Eine weitere Überprüfung des Urteils wird es nicht geben.
Grundlage für die Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“, zu der das Verfahren noch läuft, waren im Wesentlichen drei Prinzipien: das Menschenwürde-Prinzip, der Verstoß gegen das Demokratie-Prinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Vor allem der „völkische Nationalismus“ der AfD wurde in der Meldung des Verfassungsschutzes hervorgehoben. Die Vorstellung, dass „Zugehörigkeit zu Deutschland nur aufgrund von ethnischer Abstammung hergestellt werden kann“, gehöre zur Tradition des Nationalsozialismus.
Mit Trillerpfeifen und Boombox gegen rechts
Kurz nach Bekanntgabe der rechtskräftigen Einstufung der AfD trat Alice Weidel im live ausgestrahlten Sommerinterview der ARD an der Spree gegenüber dem Reichstagsgebäude in Berlin auf. Mit dabei – allerdings nicht eingeladen – das Künstlerkollektiv Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) und die Omas gegen Rechts, die mit einer lauten Protestaktion für Aufsehen sorgten.
Während des Interviews wurde über einen umgebauten Gefangenentransporter, den „Adenauer SRP+“, Musik abgespielt, laut, eindeutig und gegen die AfD gerichtet. Der Ton kam von einer festinstallierten Anlage, die bewusst in der Nähe des Open-Air-Sets platziert worden war. Auch auf der gegenüberliegenden Spreeseite protestierten rund 40 Menschen, darunter die Omas gegen Rechts, mit Plakaten, Trillerpfeifen und klarer Haltung.
Die Polizei leitete zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer nicht angemeldeten Versammlung ein. Ein Sprecher des ZPS erklärte dem Evangelischen Pressedienst, man habe sich mit den Behörden abgestimmt. Auf die Frage nach dem „warum so laut“ reagierte das Kollektiv gewohnt ironisch: Eine Person habe einfach vergessen, „das Autoradio am SRP+ abzustellen“.
Das Zentrum für Politische Schönheit ist bekannt für provokante Aktionen an der Schnittstelle zwischen Kunst und Politik. Der Protest zur AfD-Einstufung war laut, kreativ – und nicht zuletzt eine Antwort auf ein Urteil, das kaum klarer sein könnte: Die AfD ist offiziell ein rechtsextremer Verdachtsfall, und das bleibt nicht unkommentiert.
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