Ein neues Gesetz sichert rund 56.000 Parzellen auf landeseigenen Flächen dauerhaft ab.
In Berlin sollen Kleingärten auf landeseigenen Flächen dauerhaft erhalten bleiben. Das Abgeordnetenhaus hat dazu ein Kleingartensicherungsgesetz beschlossen, das die rund 56.000 Gärten langfristig schützt. Sie sollen neuen Bauprojekten nur noch in Ausnahmefällen weichen müssen.
Was blüht, das bleibt
Kleingartenflächen dürfen nur noch in engen Grenzen aufgegeben werden, etwa für Wohnungen, Schulen oder Krankenhäuser und in der Regel nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Wo Gärten dennoch weichen müssen, sollen Ersatzflächen bereitgestellt werden.
Bildbeitrag: Pixabay
8PM – Eine neue Social Media-Plattform ohne Kontrollverlust?