Es gibt so viele gute Nachrichten und Entwicklungen, dass wir mit unserem Good News Flash einen schnellen Überblick über aktuell positive News geben wollen. |
Good News: Wirtschaft
Neuer Nachtzug zwischen Berlin und Paris
Good News vom 20. September: Bahnfahren wird ab dem 11. Dezember noch attraktiver. Zunächst dreimal wöchentlich verbindet dann eine Nachtzugverbindung Berlin und Paris, ab Herbst 2024 soll der neue Nightjet sogar täglich fahren. Nach Angaben der Berliner Zeitung starten die Züge in die französische Hauptstadt montags, mittwochs und freitags um 20:18 Uhr in Berlin. Ankunftszeit in Brüssel ist 9.56 Uhr, in Paris 10.24 Uhr. Zurück nach Deutschland gehe es dienstags, donnerstags und samstags 19.12 Uhr in Paris und um 19.03 Uhr in Brüssel. Tickets für den Sitzwagen solle es ab 34,90 Euro, für den Liegewagen ab 49,90 Euro und für den Schlafwagen ab 79,90 Euro geben.
Außerdem kündigten die Deutsche Bahn sowie die Österreichischen Bahngesellschaft weitere Nachtzug- und Tagverbindungen in die Nachbarländer mit Start in Berlin an. Diese sollen die Bahnreise ins Ausland attraktiver gestalten. Stefanie Bork, Vorstand Marketing und Vertrieb DB Fernverkehr sieht den Trend zur Schiene als „ungebrochen“: „Immer mehr Menschen in Deutschland und Österreich setzen für die Reise ins Nachbarland auf den klimafreundlichen Zug.“
Bis 2030 wollen DB und ÖBB gemeinsam die Fahrgastzahlen in den Nachtzuglinien verdoppeln. Erreicht werden soll das unter anderem durch weitere neue Bahnverbindungen ab Dezember: Dann soll es tägliche Direktverbindungen von Berlin nach Innsbruck sowie eine zusätzliche direkte ICE-Verbindung von Hamburg über Berlin nach Wien geben. Auch hier sollen die neuen Nightjet-Züge fahren, die laut Bahn bis zu 230 km/h schnell werden und barrierefrei sein sollen.
Good News: Natur & Nachhaltigkeit
Schwangerschaftsabbrüche in Mexiko entkriminalisiert
Good News vom 14. September: In der vergangenen Woche hat Mexikos Oberster Gerichtshof Schwangerschaftsabbrüche landesweit entkriminalisiert. Das Gericht urteilte, dass die Kriminalisierung von Abtreibungen die Rechte von Frauen und gebärfähigen Personen verletzte. Das Verhängen von Freiheitsstrafen für den Abbruch von Schwangerschaften sei verfassungswidrig. Der entsprechende Paragraph im mexikanischen Strafgesetzbuch müsse gestrichen werden, so die Anweisung an das Parlament.
Zahlreiche frauenpolitische Organisationen in Mexiko begrüßten das Urteil als einen Schritt für mehr Gleichberechtigung. Das absolute Abtreibungsverbot gilt bereits seit 2021 als verfassungswidrig. Dennoch können Schwangerschaftsabbrüche nach aktueller Rechtsprechung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Auch die behandelnden Ärzt:innen können belangt werden.
Nach dem Urteil müssen öffentliche Krankenhäuser im ganzen Land nun das Recht auf kostenlose Abtreibung gewähren.
Das Good News Flash-Team: Paul Esser, Nina Kegel und Viktoria Franke.
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