Ein von bereits 90 Ländern unterzeichnetes UN-Hochseeschutzabkommen soll künftig die Weltmeere schützen.
Unsere Ozeanökosysteme erzeugen die Hälfte des von uns eingeatmeten Sauerstoffes, absorbieren den Großteil der vom Menschen verursachten Treibhausgase und nehmen eine erhebliche Menge an zusätzlicher Wärme auf. Zugleich gelten Fisch und Meeresfrüchte für rund drei Milliarden Menschen auf unserem Planeten als wichtiger Proteinlieferant ihrer alltäglichen Ernährung. Kurz gesagt: Die Weltmeere sind für uns überlebenswichtig. Bisher jedoch bestanden keine weithin anerkannten rechtlich bindenden Schutzbestimmungen für unsere Ozeane. Das soll ein neues UN-Hochseeschutzabkommen nun final ändern.
Wem gehört der Ozean?
Zunächst sollte man sich dieser Thematik allerdings in rechtlicher Hinsicht widmen. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ( UNCLOS) unterteilt die Ozeane grob in drei unterschiedliche Zonen.
Die erste davon ist das Küstenmeer, welches sich je nach Begebenheit bis zu zwölf Seemeilen (rund 22 Kilometer) ausgehend von der Baseline, der Niedrigwasserlinie entlang der Küste, erstreckt. In diesen sogenannten Hoheitsgewässern liegt alle Souveränität, abseits des Rechtes der friedlichen Durchfahrt, ausschließlich beim jeweiligen Küstenstaat.
Daneben existiert eine sogenannte ausschließliche Wirtschaftszone. Diese kann eine Länge von bis zu 200 Seemeilen (ungefähr 370 Kilometer) aufweisen und gewährt dem Küstenstaat in einem begrenzten Umfang Hoheitsbefugnisse und souveräne Rechte. Dazu gehört beispielsweise das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs.
Die Gewässer abseits dieser beiden Zonen werden als Hohe See gekennzeichnet und sind dementsprechend nicht mehr der Wirtschaftszone eines Staates zuzurechnen. Dieser Status wird gleichermaßen im Artikel 86 des Seerechtsübereinkommens von 1982 festgehalten. Aufgrund dieser mangelnden Zuständigkeiten und generellen Streitpunkten hinsichtlich Verteilungsmechanismen gilt die Hohe See als de facto rechtsfreier Raum.
Ganz ohne Rechtsvorschriften ist die Hohe See aber natürlich nicht. Auf Grundlage der teils unklaren Bestimmungen des UN-Seerechtsübereinkommens überwachen derzeit nämlich mehr als 20 Organisationen bestimmte Gebiete oder Sektoren der Hohen See. So wacht die internationale Meeresbodenbehörde ISA zum Beispiel über die heikle Thematik der mineralischen Tiefseerohstoffe, während sich regionale Fischereiorganisationen auf Fangbeschränkungen und -quoten einigen konnten.
Es besteht Handlungszwang
Allerdings ist dies auf…