Mehr Schutz für Betroffene durch Zustimmung als Voraussetzung

das ist ein GNM+ ArtikelNur Ja heißt Ja: Bundesrat fordert Reform des Sexualstrafrechts

von | 21. Juli, 2026 | GNM+, Politik

Der Bundesrat will „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern. Das könnte den Opferschutz vieler Betroffener stärken und Schutzlücken schließen.

Der Bundesrat will „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern. Das könnte den Opferschutz vieler Betroffener stärken und Schutzlücken schließen.

Wann gilt eine Handlung als einvernehmlich? Für viele Menschen scheint die Antwort selbstverständlich: wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen. Im deutschen Sexualstrafrecht steht bisher jedoch vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob jemand seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hat. Genau das möchte der Bundesrat nun ändern. Mit seinem Beschluss vom 10. Juli 2026 fordert er eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Künftig soll nicht mehr ein erkennbarer Widerspruch, sondern die freiwillige Zustimmung darüber entscheiden, ob eine sexuelle Handlung einvernehmlich ist. Das könnte Schutzlücken schließen und zugleich ein lange überfälliges gesellschaftliches Signal setzen.

Ein neuer Maßstab für Einvernehmlichkeit

Was auf den ersten Blick wie eine kleine sprachliche Veränderung wirkt, könnte das deutsche Sexualstrafrecht und den Umgang mit sexueller Selbstbestimmung vor Gericht grundlegend verändern. Denn mit seiner Entscheidung fordert der Bundesrat die Regierung auf, die bisherige Rechtslage grundlegend anzupassen. Ausgegangen war die Initiative vom Land Hamburg, im Bundesrat fand sie nun eine Mehrheit. Noch handelt es sich nicht um ein Gesetz. Es liegt an der Bundesregierung, zu entscheiden, ob sie einen entsprechenden Entwurf vorlegt.

Der Kern der Reform ist einfach, ihre Bedeutung aber weitreichend: Bald soll nicht mehr entscheidend sein, ob eine betroffene Person ihre aktive Ablehnung ausreichend deutlich geäußert hat. Stattdessen soll im Mittelpunkt stehen, ob alle Beteiligten einer sexuellen Handlung freiwillig zugestimmt haben.

Der Bundesrat greift damit eine Forderung auf, für die sich Jurist:innen, Opferschutzorganisationen und internationale Menschenrechtsgremien seit Jahren einsetzten. Unter ihnen die aktivistische Initiative Nur Ja heißt Ja!. Sie mobilisierte in den letzten Monaten gemeinsam mit weiteren Unterstützer:innen hunderttausende Menschen für ihre Petition zur Einführung des “Nur Ja heißt Ja”-Prinzips im deutschen Sexualstrafrecht. Zu den Erstunterzeichner:innen gehörten neben UN Women Deutschland auch der Komiker Kurt Krömer, die Autorin Emilia Roig sowie zahlreiche weitere Organisationen und Persönlichkeiten. Das zeigt einmal mehr: Beharrlicher Druck aus der Zivilgesellschaft kann Veränderung anstoßen.

Wenn ein Nein nicht möglich ist

Als Deutschland 2016 den damals hart erkämpften Grundsatz „Nein heißt Nein“ einführte, galt das für viele als Meilenstein. Erstmals konnten sexuelle Handlungen auch dann strafbar sein, wenn Betroffene sich nicht körperlich gewehrt hatten. Entscheidend ist seitdem, ob ihr entgegenstehender Wille erkennbar ist.

Doch genau hier setzt seit Jahren die Kritik an. Denn nicht alle Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können ihren entgegenstehenden Willen äußern. Während einige laut widersprechen oder sich körperlich wehren, geraten andere in eine Schockstarre. Dieses sogenannte „Freeze“ ist eine gut dokumentierte Reaktion auf extreme Stresssituationen oder Überforderung: Betroffene können weder sprechen noch handeln, obwohl sie der Situation keineswegs z…

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