Für die Bundestagsabgeordnete Ye-One Rhie ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht ein wichtiger Schritt, um die Demokratie zu fördern.
Eine schnellere Einbürgerung und ein einfacherer Zugang zum Doppelpass: Das soll das neue Staatsangehörigkeitsrecht ermöglichen, das Ende Juni verabschiedet wurde. Ausländer:innen, die in Deutschland leben, können nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bei besonderen Integrationsleistungen ist die Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich. Die Voraussetzungen dafür sind zum Beispiel gute schulische oder berufliche Leistungen, gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder die Kandidatur für ein politisches Amt.
“Ich freue mich, dass das Gesetz nun verabschiedet wurde”, sagt Ye-One Rhie. Die 36-Jährige Aachenerin wurde 2021 für die SPD in den Bundestag gewählt – seitdem setzt sie sich dort unter anderem für die Themen Migration und Integration ein. Am Staatsangehörigkeitsrecht hat sie in einer AG und innerhalb der Fraktion mitgewirkt.
Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf Kinder von ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren wurden: Sie haben nun Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel hat. Außerdem müssen sich die Kinder ausländischer Eltern mit 18 Jahren nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Denn mit dem neuen Gesetz lässt Deutschland die mehrfache Staatsbürgerschaft grundsätzlich zu. Davor gab es diese Möglichkeit nur für EU-Bürger:innen, Schweizer:innen oder besondere Härtefälle.
Ye-One Rhie sagt über diese Entwicklung: „Mit dem Doppelpass akzeptieren wir, dass sich Menschen in mehreren Ländern zuhause fühlen können. Ein Beispiel dafür sind meine Eltern, die rund 30 Jahre in Südkorea gelebt haben und schon genauso lange in Deutschland leben.“ Sie glaubt, dass eine schnellere Einbürgerung das Zusammenleben in Deutschland stärken wird. Wenn Menschen wählen können, führe das auch dazu, dass sie sich stärker mit dem Land identifizieren und ermutigt werden, sich politisch oder gesellschaftlich zu engagieren.
Ausnahmen für Gastarbeiter:innen
Personen, die sich einbürgern lassen möchten, müssen nachweisen, dass sie den eigenen Lebensunterhalt und den von unterhaltsberechtigten Angehörigen selbst bestreiten können. Außerdem müssen sie Deutsch auf dem Sprachniveau B1 beherrschen. Ausnahmen gelten von nun an für Menschen, die als sogenannte Gastarbeiter:innen in die Bundesrepublik beziehungsweise als Vertragsarbeiter:innen in die DDR gekommen waren. Bei ihnen und ihren Ehepartner:innen soll es ausreichen, dass sie sich auf Deutsch verständigen können, um die Lebensleistung der Generation zu würdigen.
Das neue Gesetz schließt die deutsche Staatsbürgerschaft für Menschen aus, die sich antisemitischer, rassistischer oder anderer menschenverachtender Handlungen schuldig gemacht haben. Beim Einbürgerungstest müssen sich Antragstellende nun außerdem zum Existenzrecht des Staates Israels bekennen und dazu, dass sich für Deutschland aus der Zeit des Nationalsozialismus eine historische Verantwortung ergibt – auch für den Schutz jüdischen Lebens.
Derzeit leben dem Bundesinnenministeriums zufolge etwa zwölf Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland, rund 5,3 Millionen von ihnen seit mindestens zehn Jahren. Im Jahr 2023 wurden rund 200.000 Menschen eingebürgert. Durch das neue Gesetz wird diese Zahl steigen, viele Landesregierungen haben in der vergangenen Woche bereits einen Anstieg der Anträge gemeldet. „Aktuell haben die Behörden dadurch natürlich viel Arbeit“, sagt Ye-One Rhie, „in Zukunft werden die Ämter aber auch entlastet, da weniger Menschen regelmäßig ihren Aufenthaltstitel verlängern müssen.“
Beitragsbild: Tobias B. Tillmann
Auf der neuen Website www.einbürgerung.de erhalten Antragssteller:innen mehr Infos.