Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert

von | 13. Januar, 2021

Jahrelang hatten Unionspolitker:innen einen Gesetzesentwurf der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abgelehnt. Nun konnte sich die große Koalition doch einigen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik werden somit die Rechte der Kleinsten in der Gesellschaft ausdrücklich im GG niedergeschrieben. Im Gesetzestext wird es laut ARD Hauptstadtstudio dann lauten:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder, einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Quellen: ARD Hauptstadtstudio, Foto: Mark Fuller – Unsplash

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Florian Vitello

Florian Vitello ist Gründer des Good News Magazins. Davor beriet er Non-Profits rund um die Themen Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Er studierte in Hamburg, Montevideo und Newscastle upon Tyne Anthropologie, Lateinamerika-Studien und Journalismus. In dieser Zeit betreute er Projekte der Internationalen Zusammenarbeit in Europa, Lateinamerika und Asien und war unter anderem für den NDR, kleine NGOs, die BBC und das Goethe-Institut tätig. Heute lebt Florian wieder im Rheinland. Er ist Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins MediaMundo und Autor des Buches "Good News - Warum die Welt nicht unter geht und wie wir lernen, uns gegen die Flut schlechter Nachrichten zu wehren"

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