Der neue Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist draußen – und es gibt einige große Neuerungen. Unter anderem wird der § 219a StGB, das Verbot auf Homepages von Klinken und Praxen über Schwangerschaftsabbrüche aufzuklären, gestrichen.
Lange haben vielen Menschen dafür gekämpft, dass Mädchen und Frauen sich über Schwangerschaft und auch über einen eventuellen Abbruch dieser selbstständig informieren können. Selbst das UN-Menschenrechtskommissariat übte im vergangenen Jahr scharfe Kritik daran, dass die Bundesregierung die Situation von ungewollt Schwangeren nicht ausreichend berücksichtige. Doch bisher war die Reaktion auf diese Kritik eher ernüchternd, noch 2020 schrieb dazu die Tageszeitung taz: „Das Bundesfamilienministerium verweist auf das Bundesjustizministerium, das Bundesjustizministerium auf das Bundesfamilienministerium.“
„Mehr Fortschritt wagen“
So heißt der gestern erschienen Koalitionsvertrag der neugewählten Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Und unter diesem Titel reformieren sie die Gesetze rund um die Forschung, die Ausbildung und den Umgang mit Verhütung und Schwangerschaft gehörig:
Hier das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben.
- Paragraf 219a wird gestrichen und Informationen über Schwangerschaftsabbrüche dürfen von Klinken und Praxen auch im Web bereitgestellt werden.
- Die Ausbildung von angehenden Ärzt:innen wird reformiert (auch die Durchführung von Abbrüchen ist nun Teil der Ausbildung, zudem die medikamentöse Abtreibung).
- Für Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitert sich der Anspruch auf Elterngeld.
- Krankenkassen sollen Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten können. Bei Geringverdienenden werden die Kosten komplett übernommen.
- Die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter soll angehoben werden.
- Ungewollt Kinderlose sollen diskriminierungsfrei unterstützt werden, unter anderem sollen Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen überprüft werden und der Bund übernimmt zukünftig 25 Prozent der Kosten.
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Titelbild von John Looy / Unsplash