In Japan können geschiedene Paare künftig gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Ein wichtiger Schritt gegen Kontaktabbrüche zwischen Kindern und getrennten Elternteilen.
Japan hat sein Sorgerechtssystem reformiert. Geschiedene Eltern können sich künftig die elterliche Sorge für ihre Kinder teilen. Bisher erhielt in der Regel nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Damit war Japan das einzige G7-Land ohne rechtliche Möglichkeit gemeinsamer Sorge. Gerichte sprachen das Sorgerecht meist der Mutter zu, die dann auch den Kontakt zum anderen Elternteil einschränken oder abbrechen konnte. Dies hatte zur Folge, dass viele Väter oder Mütter ihre Kinder nach einer Trennung kaum oder gar nicht mehr sehen.
Gemeinsam statt allein
Mit der jetzt in Kraft getretenen Reform kann das Familiengericht entscheiden, ob getrennte Paare künftig gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht erhalten. Bei nachgewiesener häuslicher Gewalt oder Missbrauch sieht das Gesetz vor, weiterhin ausschließliches Sorgerecht zu gewähren. Auch bereits geschiedene Eltern können ihre bisherigen Regelungen prüfen lassen. Begleitet wird die Reform von einer Neuregelung zum Kindesunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss künftig verpflichtend monatliche Unterhaltszahlungen leisten.
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