Änderung des Grundgesetzes

Bundesverfassungsgericht künftig besser vor extremistischem Einfluss geschützt

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von | 3. Januar, 2025

Der Bundestag hat für eine Anpassung des Grundgesetzes gestimmt. Dadurch können extremistische Parteien das Verfassungsgericht jetzt schwerer beeinflussen. Was das konkret bedeutet.

Das Verfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands. Seine Aufgabe ist, wie der Name vermuten lässt, der Schutz der Verfassung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass extremistische Parteien, wenn sie an die Macht kommen, oft zuerst die Unabhängigkeit der Gerichte einschränken. Um das zu verhindern, haben sich SPD, FDP, Grüne und Union zusammengeschlossen, um noch vor den anstehenden Wahlen eine Gesetzesänderung zu verabschieden, die maßgeblich die Autonomie des Verfassungsgerichts sichert.

„Wenn Autokraten an die Macht kommen, wenden sie sich fast immer als erstes gegen die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz.“

Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD)

Bisher regelte der deutsche Staat das Bundesverfassungsgericht ausschließlich über das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das im Bundestag mit einfacher Mehrheit, also 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, geändert werden konnte. Jetzt werden die Aspekte, die wesentlich sind, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu schützen, im Grundgesetz verankert. Damit ist das Bundesverfassungsgericht  schwerer anzugreifen oder gar zu beeinflussen.

Der Bundestag hat folgende Aspekte des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nun im Grundgesetz aufgenommen:

  • Die Amtszeit der Richter:innen wird weiterhin auf insgesamt 12 Jahre begrenzt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
  • Der Bundestag hält die jetzige Struktur des Gerichts grundgesetzlich fest. Eine zukünftige Regierung kann diese also nur mit einer Mehrheit im Bundestag anpassen.
  • Dafür reicht künftig auch nicht mehr wie bisher eine einfache Mehrheit. Stattdessen benötigen Parteien jetzt eine absolute Mehrheit, d.h. zwei Drittel der Mitglieder müssen in den jeweiligen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat für eine solche Änderung stimmen. 
  • Bei dem Wahlverfahren für die Richter:innen hat sich ebenfalls etwas verändert: Sollte der Bundestag die Wahl neuer Mitglieder behindern, tritt der Ersatzwahlmechanismus ein. Dies kann passieren, wenn eine verfassungsfeindliche Partei eine Sperrminorität hält, denn wenn einer Partei mehr als ein Drittel der Stimmen im Bundestag zugeordnet ist, kann sie wichtige Gesetze blockieren. Richter:innen des Verfassungsgerichts werden im Wechsel von Bundestag und Bundesrat gewählt. Der neue Ersatzwahlmechanismus sieht vor, dass im Falle der Blockade bei Neuwahlen von Richter:innen der Bundesrat wählen darf.
  • Außerdem setzt die Änderung auch die Anzahl der Richter:innen gesetzlich auf 16 fest. Die Altersgrenze von 68 Jahren darf zudem nicht überschritten werden.

Unabhängige Justiz und Verfassungsschutz – Blick in die Welt

Durch den Wechsel von Verfassungsgerichtsgesetz zu Grundgesetz ändert sich vor allem eines: 50 Prozent der Stimmen reichen nicht mehr aus, um die Justiz zu untergraben. Jetzt braucht es zwei Drittel im Bundestag. Das hat die deutsche Regierung auch aus Ländern wie Polen und Ungarn gelernt. Dort sorgte die einfache Mehrheit dafür, dass Richter:innen unter extremistischen Regierungen beeinflusst werden konnten. 

Die nationalkonservative PiS-Regierung in Polen hatte das Justizsystem so umstrukturiert, dass die Regierung Richter:innen kontrollieren und sanktionieren konnte. Unter anderem änderte die bis 2023 regierende Partei die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs, schränkte die Eigenständigkeit des Generalstaatsanwalts ein und setzte das Rentenalter für Richter:innen herab, sodass die Regierung diese schneller auswechseln konnte. In Ungarn, wo seit 2010 die nationalkonservative Fidesz-Partei an der Macht ist, leitete die EU ein Rechtsstaatsverfahren aufgrund grober Einschränkungen der Justiz ein. 

In Israel gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Verfassung. Die wichtigste juristische Instanz ist deshalb das Oberste Gericht. Genau dessen Macht will Premierminister Benjamin Netanjahu einschränken. Er hat deshalb Anfang 2023 eine Justizreform veranlasst. Die Rückabwicklung gestaltet sich jedoch schwieriger als erwartet. Denn viele Änderungen müssen von Polens Präsidenten An­drzej Duda, dem letz­ten Ver­tre­ter der frü­he­ren Re­gie­rungs­par­tei PiS, abgesegnet werden – und der stellt sich vielfach quer.

Auch in den USA ist der Einfluss der Gerichte derzeit Thema. Am dortigen Supreme Court werden Richter:innen auf Lebenszeit ins Amt gehoben. Unter der kommenden von Donald Trump geführten Regierung könnte Trump direkt mehrere neue Richter:innen ernennen und damit Einfluss auf wichtige gesetzliche Entscheidungen nehmen – lange über seine Amtszeit hinaus.

Die Aufnahme des Verfassungsgerichts in Deutschland in das Grundgesetz soll das Land für künftige Regierungen absichern. Denn Verfassungsschutz, so begründen mehrere Politiker:innen die Entscheidung der Regierung, sei Demokratieschutz.

Beitragsbild: Jan Pietruszka | depositphotos.com

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    Lara Dehari

    Lara ist Redakteurin beim Good News Magazin. Sie träumt nicht nur von einer besseren Welt, sondern gestaltet sie mit ihren Artikeln aktiv mit. Sie hat Wirtschaftspsychologie und Medienmanagement studiert, bevor sie den Journalismus für sich entdeckte.

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