KI-generierte Deepfake-Pornografie ohne Zustimmung galt lange als juristische Grauzone. Großbritannien zieht nun klare Grenzen.
Großbritannien hat eine zentrale Gesetzeslücke geschlossen: Seit dem 6. Februar ist nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Erstellung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes strafbar. Die Neuregelung ist Teil des „Data (Use and Access) Act 2025“, die Regierung reagiert damit auf den massiven Anstieg KI-generierter Deepfake-Pornografie.
„Mit diesem Rahmenwerk wird zum ersten Mal gegen die Ungerechtigkeit vorgegangen, der Millionen Menschen ausgesetzt sind“, sagte Jess Phillips, Staatssekretärin für den Schutz von Frauen und Mädchen. Durch das Schließen von Schlupflöchern im System würden die „abscheulichen Kriminellen“ dahinter gestoppt, da „sie sich nirgendwo verstecken können“.
Ermittlungen gegen Plattformen
Gleichzeitig laufen Untersuchungen gegen die Plattform X und das KI-Unternehmen xAI. Im Fokus steht vor allem der Chatbot Grok, der für die Erstellung sexualisierter Deepfakes genutzt wurde. Die Regierung kündigte zudem an, entsprechende Inhalte als prioritäres Delikt unter dem Online Safety Act einzustufen. Plattformen müssten dann proaktiv dagegen vorgehen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen – bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Opferschutzorganisationen begrüßen die Kriminalisierung als wichtigen Meilenstein, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf. Sie fordern schnellere Löschverfahren, zivilrechtliche Ansprüche gegen Plattformen sowie bessere Finanzierung von Beratungsstellen. Für Betroffene bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: eine klarere Rechtslage und bessere Chancen auf Gerechtigkeit. International wird genau beobachtet, wie wirksam die britischen Maßnahmen sind, auch mit Blick auf vergleichbare Regelungen in der EU.
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