Tiere empfinden Schmerz, Angst und Freude – dass auch sie ihre eigenen Rechte haben können, zeigen neue Rechtsentwicklungen rund um den Globus.
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Ein Schwein, das vor Freude quietscht, wenn es auf die Weide gelassen wird. Ein Hund, der Trost spendet, wenn Frauchen oder Herrchen traurig sind. Tiere fühlen, das steht heutzutage außer Frage. Immer mehr Menschen beginnen zu erkennen, dass das auch reale – und rechtliche – Konsequenzen haben sollte.
In einigen Ländern hat dieses Bewusstsein bereits zu wichtigen Veränderungen geführt. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr die Empfindungsfähigkeit von Tieren offiziell in der belgischen Verfassung verankert. Belgien ist damit das sechste EU-Land, das Tiere in seine Verfassung aufgenommen hat. Auch in Deutschland bewegt sich etwas: Neue Gesetze und Diskussionen zeigen, dass Tiere zunehmend als fühlende Lebewesen ernst genommen werden. Doch reicht das aus? Und sollten Tiere vielleicht sogar eigene Rechte haben – ganz ähnlich wie wir Menschen?
Haben Tiere bereits eigene Rechte?
In Deutschland genießen Tiere laut Gesetz nicht denselben Schutz wie wir Menschen. Im Privatrecht werden Tiere gemäß § 90a S. 3 BGB gar als Sachen behandelt: Sie dürfen von Menschen gekauft, besessen und genutzt werden. Nicht zu vergessen ist dennoch, dass § 90a S. 1 BGB ausdrücklich festhält, dass Tiere keine Sachen sind. Das ist jedoch nicht mit einem unmittelbaren Rechtsanspruch der Tiere gleichzusetzen. Tieren werden also weiterhin keine menschenähnlichen Grundrechte zuerkannt.
Allerdings sind Tiere keineswegs vollständig rechtlos. Genauso wie wir können sie Schmerzen und Leid empfinden und werden deshalb von speziellen Gesetzen geschützt. Dies ist seit 2002 sogar verfassungsrechtlich im Grundgesetz festgeschrieben: Ar…