Spiegel durfte über Wirecard-Verdachtsfall berichten

Sieg für die Pressefreiheit

von | 7. Dezember, 2025 | Allgemein

Sitz der Wirecard AG in Aschheim (bei München). Karlsruhe hat im Sinne der Pressefreiheit entschieden. Credits: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wirecard-aschheim-2019.jpg

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sinne der Pressefreiheit entschieden: Medien dürfen bei Verdachtsberichterstattung über Wirtschaftskriminalität nicht zu stark eingeschränkt werden.

Ein früherer Manager von Wirecard hatte gegen Berichte des Spiegel geklagt, in denen sein mutmaßliches Mitwirken am Milliardenbetrug des Wirecard-Skandals thematisiert wurde. Zivilgerichte hatten ihm zunächst Recht gegeben und die Berichterstattung untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil nun auf und betonte die besondere Bedeutung der Pressefreiheit.

Verdachtsberichterstattung klar geschützt

Laut dem Bundesverfassungsgericht dürfen Medien bei komplexen Wirtschaftsverbrechen Verdachtsfälle auch dann thematisieren, wenn nicht alle Beweise vorliegen. Das öffentliche Informationsinteresse stehe hier besonders hoch. Das Oberlandesgericht München muss den Fall jetzt erneut prüfen und die Pressefreiheit stärker berücksichtigen.

Für Journalist:innen bedeutet das Urteil Rückenwind: Recherchen zu mächtigen Akteuren dürfen nicht durch überhöhte Hürden ausgebremst werden – ein gutes Zeichen für die Wahrung transparenter Berichterstattung.

Beitragsbild: Wikimedia Commons

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Jan Luca Rose
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