Der niederländische Ölkonzern Shell wird für die Umweltverseuchung im Nigerdelta zur Verantwortung gezogen und muss unter anderem eine Geldstrafe zahlen – der genaue Betrag soll später bestimmt werden. Das entschied das Berufungsgericht in den Haag. Seit 13 Jahren läuft das Gerichtsverfahren der lokalen Kleinbauern in zwei Dörfern, deren Anbauland durch Öllecks verseucht wurde, gegen den Tochterkonzern von Royal Dutch Shell. Der Ölkonzern trage eine Sorgfaltspflicht und müsse auch in Zukunft die Leitungen auf Lecks warten, so die Richter:innen. Umweltschützer:innen und Menschenrechtsaktivist:innen bewerten das Urteil als richtungsweisend. Nach langjähriger Zurückweisung der Klagen sei nun ein Präzedenzfall geschaffen, auch für andere Konzerne. Damit ist das Gerichtsurteil ein Hoffnungsschimmer im Kampf gegen Ausbeutung und Umweltverschmutzung.
Shell muss Umweltverseuchung im Nigerdelta entschädigen

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