Das Auto ist nicht mehr König der Straße

Mehr Klimaschutz für Kommunen: Änderung des Straßenverkehrsgesetz

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von | 16. Juli, 2024

Der Bundesrat hat am 14. Juni einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Bundestag zugestimmt. Dadurch erhalten Städte und Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Schritt in eine bessere Zukunft?

Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit sind nur zwei Ziele der Reform. Klima- und Umweltschutz, Städteentwicklung und Gesundheit sollen auch berücksichtigt werden. Dabei darf die Verkehrssicherheit aber nicht beeinträchtigt werden. Darauf einigten sich Bundesrat und Bundestag.

Verkehrsminister Volker Wissing äußert sich dazu in einer Pressemitteilung: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Straßenverkehrsgesetz den Bedürfnissen einer modernen Verkehrsplanung anpassen, indem neue Ziele aufgenommen werden.“ Die Reform ist laut dem Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer, „seit langem überfällig“. Rund 800 Kommunen haben sich laut Tagesschau zuletzt zusammengeschlossen, um mehr Spielraum bei der Verkehrsplanung zu fordern. 

Auch Verkehrs- und Umweltverbände verlangten eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Städte und Gemeinden können nun einfacher Radwege, Zebrastreifen und Tempo-30-Zonen einrichten. Gleiches gilt für Tempo-30-Zonen an viel befahrenen Schulwegen oder rund um Spielplätze. Bislang galt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) hauptsächlich, dass der Autoverkehr reibungslos fließen sollte, wenn Städte und Kommunen den Verkehr vor Ort regeln wollten. Die Straßenverkehrsordnung muss allerdings noch angepasst werden. 

Sinneswandel im Bundesrat 

Noch im November letzten Jahres stoppten die Landesregierungen die Modernisierung der Straßenverkehrsordnung. Vom Bundestag bereits beschlossen, verfehlte das neue Gesetz in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Schon damals wollte das Verkehrsministerium Kommunen und Städten mehr Freiheit geben. Verkehrsminister Wissing sagt: „Länder und Kommunen können künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren.“ 

Fahrrad-Club begrüßt Reform 

Für die Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) kam die Reform nicht früh genug: „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet“, weiter erklärte sie „Jetzt geht es darum, die Straßenverkehrs-Ordnung und die technischen Regelwerke ebenfalls auf Klimakurs zu bringen.“ 

Ziel soll es sein, Deutschland 2030 zu einem Fahrradland mit „durchgängigen, attraktiven und sicheren Radwegenetzen“ zu transformieren.

Beitragsbild: newmanstudio/ depositphotos.com

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