Gericht bestätigt: Engagement darf steuerlich nicht bestraft werden

Lemonaid erringt wichtigen Erfolg für Sozialunternehmen

von | 13. Dezember, 2025 | Wirtschaft

Lemonaid Limonaden. Das Unternehmen erreicht Erfolg vor Gericht. Foto: Lemonaid / Dana Bigger

Die Hamburger Getränkemarke Lemonaid hat einen jahrelangen Streit mit dem Finanzamt gewonnen – und damit ein Signal für alle Sozialunternehmen gesetzt.

Für das Social Business stand viel auf dem Spiel: Das Finanzamt Hamburg hatte verlangt, mehrere Millionen Euro Steuern nachzuzahlen, weil Lemonaids Unterstützungsbeiträge für soziale Projekte als „versteckte Gewinnausschüttungen“ gewertet werden sollten. Das Finanzgericht Hamburg entschied nun, dass diese Ausgaben als reguläre Betriebsausgaben gelten dürfen – ein Urteil, das dem Unternehmen nicht nur eine hohe Nachzahlung erspart, sondern auch die bisherige Praxis bestätigt.

Lemonaid-Urteil wegweisend für Sozialunternehmen

Lemonaid unterstützt seit 2009 soziale Projekte weltweit und hat dafür insgesamt mehr als 13 Millionen Euro bereitgestellt. Die Entscheidung stärkt nun die rechtliche Position von Unternehmen, die soziales Engagement fest in ihr Geschäftsmodell integrieren. Auch viele andere Sozialunternehmen könnten künftig von dieser Klarstellung profitieren.

Im Anschluss an das Urteil feierte Lemonaid den Erfolg mit Sonderetiketten mit dem Spruch „Amtlich was Fair-ändert“ und der Kampagne „Sozialer als der Staat erlauben wollte“.

Beitragsbild: Lemonaid / Dana Bigger

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