Die Länderkammer will K.o.-Tropfen-Delikte deutlicher im Strafrecht verankern und so Opfern besser Schutz bieten.
Im Kampf gegen Gewalt und chemische Unterwerfung hat der Bundesrat einen wichtigen Vorstoß gemacht: Die Länderkammer will den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten künftig strenger bestrafen. Der am 23. Mai mehrheitlich angenommene Gesetzentwurf geht nun an Bundesregierung und Bundestag zur weiteren Beratung.
K.o.-Tropfen sind Substanzen, die Menschen heimlich verabreicht werden können, um sie willen- und wehrlos zu machen. Der Bundesrat strebt an, im Strafrecht klarzustellen, dass Täterinnen und Täter, die solche Stoffe bei Straftaten einsetzen, künftig einen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten haben. Bisher galt dieser nur, wenn ein „gefährliches Werkzeug“ wie eine Waffe genutzt wurde – K.o.-Tropfen waren rechtlich in einer Grauzone.
Hintergrund des Vorstoßes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der das bisherige Strafrecht in Fällen mit K.o.-Tropfen nicht immer die stärksten Strafrahmen erlaubt. Mit dem neuen Entwurf sollen die Paragrafen zum sexuellen Übergriff und schweren Raub entsprechend ergänzt werden, um die Schwere dieser perfiden Taten besser zu erfassen.