Unterhaltsvorschuss für Solo-Mütter: Bremer Gericht stärkt die Rechte ihrer Kinder

von | 6. Juli, 2026 | Politik, Füreinander

Solomutter Vier Frauen kämpfen zweieinhalb Jahre für ihre Kinder – jetzt gibt ihnen das Verwaltungsgericht Bremen recht.

Es ist ein Urteil, das vielen Familien Hoffnung machen könnte: Vier Solo-Mütter aus Bremen haben vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen Erfolg erzielt. Sie hatten gegen die Ablehnung von Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder geklagt – und bekamen Recht. Nach der Entscheidung flossen im Gerichtssaal Freudentränen.

„Es geht um die Absicherung meines Kindes“

Während Richter, Anwält und Behördenvertreter über Gesetzeslücken und Paragrafen diskutieren, spielt sich im Gerichtssaal eine ganz andere Realität ab. Ein kleines Mädchen läuft mit seiner Trinkflasche durch den Saal, krabbelt über den Boden, eine Stiftebox fällt klappernd zu Boden. Zwischendurch nimmt ihre Mutter sie auf den Arm und versucht, der Verhandlung zu folgen.

Die Mutter ist eine der vier Klägerinnen. Gemeinsam mit drei weiteren Solo-Müttern aus Bremen kämpft sie seit zweieinhalb Jahren gegen die Ablehnung von Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder. Als Solo-Mütter werden Frauen bezeichnet, die sich bewusst dafür entscheiden, ohne Partner ein Kind zu bekommen – mithilfe einer Samenspende. Sie gründen ihre Familie von Beginn an allein und sind die einzigen rechtlichen Eltern ihrer Kinder.

Genau um diese Kinder geht es in dem Verfahren. Sie stehen stellvertretend für viele Kinder von Solo-Müttern, deren finanzielle Absicherung bislang an einer ungeklärten Rechtsfrage scheiterte.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er springt ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat zahlt die Leistung zunächst aus und versucht anschließend, sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen.

Genau hier lag das Problem: Kinder von Solo-Müttern, die mithilfe einer Samenspende geboren wurden, erhielten bislang in der Regel keinen Unterhaltsvorschuss. Denn es gibt keinen rechtlichen Vater, der zum Unterhalt verpflichtet werden könnte und bei dem der Staat Regress nehmen kann.

Warum die Klägerinnen widersprachen

Die vier Klägerinnen hielten diese Regelung für ungerecht. Nicht die Familienform dürfe darüber entscheiden, ob Kinder finanziell abgesichert werden, argumentierten sie. Ihre Kinder würden gegenüber anderen Kindern benachteiligt.

Vor Gericht betonte ihr Anwalt Andreas Wucherpfennig, dass es nicht darum gehe, Väter zu schützen oder Verantwortung zu umgehen. Vielmehr stelle sich die Frage, warum Solo-Mütter mit Frauen gleichgesetzt würden, die sich weigern, an der Feststellung eines Vaters mitzuwirken. Für Familien nach einer offiziellen Samenspende gebe es bislang keine passende gesetzliche Regelung.

Auch das Gericht machte deutlich, worum es in dem Verfahren nicht gehe: nicht um eine Bewertung verschiedener Familienmodelle, sondern um die Frage, ob das geltende Recht einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zulässt.

Tränen nach dem Urteil

Als das Verwaltungsgericht Bremen den Klägerinnen Recht gibt, wird es emotional. Alle vier Frauen brechen in Tränen aus, im Zuschauerraum brandet Applaus auf. Dort verfolgen weitere Solo-Mütter aus Bremen die Verhandlung und fallen den Klägerinnen nach der Urteilsverkündung in die Arme.

Für sie ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Erfolg. Sie ist ein Signal, dass ihre Familien und ihre Kinder gesehen werden.

Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Bislang hatten Kinder von Solo-Müttern nach einer Samenspende in vergleichbaren Verfahren meist keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte sie die rechtliche Situation vieler Familien in Deutschland verändern und die Debatte darüber anstoßen, ob das Familien- und Sozialrecht an die Lebensrealität moderner Familien angepasst werden muss.

Ob das Urteil rechtskräftig wird oder in einer höheren Instanz überprüft wird, ist derzeit noch offen.

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Antonia Rüller
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