Es gibt so viele gute Nachrichten und Entwicklungen, dass wir mit unserem Good News Flash einen schnellen Überblick über aktuell positive News geben wollen. |
Good News: Gesundheit
Studie: Sport schauen fördert das Wohlbefinden
Good News vom 25. April: Dass sportliche Betätigung gesund ist, ist bereits seit Langem bekannt. Doch eine neue Studie des Sportwissenschaftlers Shintaro Sato von der Weseda-Universität in Japan zeigt nun, dass auch das Anschauen von Sport zur Gesundheit beiträgt. Egal ob auf dem Bildschirm oder im Stadion – das Verfolgen sportlicher Ereignisse fördert ein Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl unter Zuschauer:innen. Die Studie zeigt außerdem: Die Produktivität von Menschen, die regelmäßig Sport konsumieren, steigert sich und die Wahrscheinlichkeit für Kriminalität verringert sich.
Die Studie ist ein erster Anhaltspunkt für den positiven Einfluss von Sportevents und digitaler Sportschau. Im Rahmen der Recherche werteten die Forschenden öffentliche Daten von 20.000 Japaner:innen, 208 Selbstberichte und Gehirnaktivitäten von 14 Proband:innen während des Sportschauens aus und stellten eine direkte Verbindung zwischen Wohlbefinden und Konsum fest.
„Für diejenigen, die ihr allgemeines Wohlbefinden verbessern wollen, kann das regelmäßige Anschauen von Sport, insbesondere von populären Sportarten wie Baseball oder Fußball, ein wirksames Mittel sein.“
Professor Shintaro Sato, Studienleiter
Good News: Gesellschaft
Deutschland gibt das Hanf frei
Good News vom 01. April: Mit dem heutigen Tag ist der Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Auflagen legal. Mit dem Gesetz soll der Schwarzmarkt eingedämmt und einfache Konsument:innen entkriminalisiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sollen mit der Teil-Legalisierung besser geschützt werden. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen Menschen nun im öffentlichen Raum besitzen. Im privaten Raum dürfen bis zu 50 Gramm getrocknete Cannabisblüten gelagert werden.
Des Weiteren erlaubt das Gesetz, Cannabis im eigenen Zuhause anzubauen. Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche Cannabispflanzen besitzen. Diese Anzahl gilt je volljährige Person eines Haushalts.
Cannabis Social Clubs (CSC) sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften. Sie dürfen für gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Zwecke THC-haltige Cannabispflanzen anbauen. Außerdem dürfen sie Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) an ihre Vereinsmitglieder weitergeben. Jeder CSC darf bis zu 500 Mitglieder aufnehmen. Diese dürfen dort pro Tag bis zu 25 Gramm und im Monat maximal 50 Gramm Cannabis erwerben.
Für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) gilt eine Sonderregelung: Sie dürfen maximal bis zu 30 Gramm Cannabis im Monat erwerben. Außerdem sollen sie nur einen THC-Gehalt von bis zu 10% Cannabis erhalten dürfen.
Das Gesetz sieht außerdem vor:
- Der Erwerb von Cannabis über den Schwarzmarkt bleibt weiterhin illegal.
- Das Konsumieren von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist illegal.
- Auch der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist verboten.
- Der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten ist illegal. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist die Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Mit den gesetzten Rahmenbedingungen beugt die Regierung vor allem möglichen Gefahren des Konsums von Cannabis vor. Auch mit der Legalisierung sollte die Pflanze nur in Maßen und verantwortungsvoll konsumiert werden.
Der Good News Flash wird diesen Monat geschrieben von: Madleen Kutterer
Hier findet ihr viele weitere Artikel unseres Kurznachrichtenformats Good News Flash