Neue Schritte in der Gleichstellungspolitik

Der Weg für eine EU-Geschlechterquote ist frei

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von | 1. April, 2022

Eine neue EU-Quote legt fest, zu welchem Anteil Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten Unternehmen vertreten sein müssen.

In den Aufsichtsräten und Vorständen von großen, börsennotierten Unternehmen sitzen bisher durchschnittlich wesentlich mehr Männer als Frauen. Um gegen dieses Ungleichgewicht zu wirken, haben sich die EU-Länder nun auf eine Geschlechterquote geeinigt. Diese gilt immer für das unterrepräsentierte Geschlecht und legt folglich aktuell fest, wie viele Frauen zukünftig in diesen Gremien sitzen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen sind von der Quote jedoch nicht betroffen.

Der Handlungsdruck auf die Konzerne steigt

Die EU-Staaten können für die Erfüllung der Quote zwischen zwei Optionen wählen. Entweder müssen bei den börsennotierten Firmen bis 2027 mindestens 40 % der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein oder es muss ein Frauen-Anteil von einem Drittel für Aufsichtsräte und Vorstände erfüllt werden. Erreichen Unternehmen die Mindestanforderung nicht fristgerecht, erwarten sie aber erstmal keine Sanktionen von der EU. Sie werden jedoch erklären müssen, warum sie die Quote nicht erfüllen können. Außerdem haben die EU-Mitgliedsländer jeweils das Recht, Strafen auf nationaler Ebene zu beschließen. 

Die Regelung gilt nicht für Mitgliedstaaten, in denen es bereits ähnlich wirksame Maßnahmen hinsichtlich einer Geschlechterquote gibt. In Deutschland zum Beispiel ist es seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben, dass in Aufsichtsräten zu mindestens 30 % Frauen sitzen müssen. Ab August diesen Jahres gilt außerdem das Zweite Führungspositionengesetz, welches eine Frauenquote auch für Vorstände von börsennotierten Unternehmen vorgibt.

„Mehr Frauen in Vorstandsetagen bereichern die Wirtschaft und haben eine wichtige Vorbildfunktion, die auch in die übrigen Bereiche der Unternehmen ausstrahlt.”

Christine Lambrecht im Jahr 2021 in ihrer damaligen Funktion als Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin

Ein langer Weg geht weiter

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2012 versucht, eine solche Quote einzuführen. Doch der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde von Deutschland unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt und es kam keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Ländern zustande. Nach dem Regierungswechsel in Deutschland hat sich EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen für die Wiederbelebung des Dossiers zur europaweiten Frauenquote stark gemacht. 

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Die Grüne) begrüßt den Beschluss des Europäischen Rats:

“Mit unserem Ja zur Führungspositionen-Richtlinie machen wir gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa. Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken.”

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Die Grüne)

Der Europäische Rat muss nun die konkrete Ausgestaltung der Regelung mit dem EU-Parlament verhandeln, damit sie in Kraft treten kann.

Beitragsbild: Vlada Karpovich / Pexels

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    Pia Bergmann

    Pia Bergmann ist Redakteurin beim Good News Magazin. Das Schreiben hat ihr schon immer viel Freude bereitet – umso besser, findet sie, dass sie beim Good News Magazin über so viele spannende, positive Menschen und Projekte schreiben kann.

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