Finanzielle Wertschätzung

Pflegende Angehörige bekommen in Österreich ein festes Gehalt vom Staat

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von | 25. Oktober, 2021

Nachtrag zum Pilotprojekt:
Wir haben Informationen aus unserer Community erhalten, die darauf hindeuten, dass der „Zukunftsplan Pflege“ leider nicht den Ansprüchen gerecht wird, die es verspricht. Wir werden dem nachgehen und euch die Ergebnisse unserer Recherche mitteilen.

Österreich will sein Pflegesystem revolutionieren. In einem Pilotprojekt bekommen Angehörige ein festes Gehalt für ihre Pflegetätigkeit.

In Deutschland gibt es momentan 4,1 Million Pflegebedürftige. Etwa vier von fünf dieser Menschen werden zu Hause versorgt, meist durch Angehörige. Es gibt zwar Regelungen zur Pflegezeit und zum Pflegeunterstützungsgeld, doch die Vollzeitpflege zu Hause ist oft auch dann noch eine finanzielle Belastung. Ein alternatives System testet momentan das österreichische Burgenland. Pflegende Angehörige werden hier vom Staat angestellt und für ihre erbrachten Leistungen bezahlt.

Der “Zukunftsplan Pflege”

Im Oktober 2019 startete der “Zukunftsplan Pflege” als Pionierprojekt. Seitdem haben über 200 Personen die Möglichkeit in Anspruch genommen, sich für die Pflege ihrer Angehörigen beim Staat anstellen zu lassen. Die Anstellung bringt den Betreuenden alle Vorteile eines regulären Beschäftigungsverhältnisses: Sie sind sozialversichert, haben Anspruch auf Urlaub und Krankentage und das Land zahlt ihnen als Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Rentenansprüche. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall kann über einen Personalpool für Vertretung gesorgt oder Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Alte Frau sieht jüngere Frau lächelnd erfreut an; Pflege
© Andrea Piacquadio / Pexels

Insbesondere bereits pflegende Angehörige von Pflegebedürftigen hoher Pflegestufen sollen von dem Projekt profitieren. Sie pflegen meist in Vollzeit und sind daher nicht erwerbstätig. Gleichzeitig sind sie häufig nicht pensioniert, was eine große finanzielle Belastung, auch im Hinblick auf ihre Rente, darstellt.

„Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen die Pflegenden und die zu Pflegenden. Das kostet etwas, aber das ist eine Frage der sozialen Verantwortung“

Christian Illedits, damaliger Soziallandesrat des Burgenlandes

Es gibt zwei Voraussetzungen für die Anstellung als Betreuungskraft. Zum einen muss die zu betreuende Person eine Pflegestufe von drei oder höher aufweisen. Zum anderen muss zwischen der pflegebedürftigen und der betreuenden Person ein Verwandtschafts- oder Verschwägertenverhältnis maximal zweiten Grades bestehen. Das sind unter anderem Ehepartner, Elternteile, Kinder und deren Partner:innen, Geschwister und Enkel. Durch diese Bedingungen ist das Projekt auch für die Pflege minderjähriger Personen geeignet. Somit können sich auch Eltern beeinträchtigter Kinder ihre Pflegetätigkeit bezahlen lassen.

Finanzielle und fachliche Unterstützung 

Die Anstellung erfolgt durch den Pflegeservice Burgenland in drei Modellen, die je nach Pflegestufe unterschiedlich gestaltet sind. Bei Pflegestufe 5 bis 7 zahlt das Land beispielsweise 1.700 Euro netto für eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Die pflegebedürftige Person zahlt hierbei immer einen sogenannten Selbstbehalt. Das bedeutet, dass sie mit einem gewissen Prozentsatz des Pflegegeldes und ihres Einkommens die Finanzierung ihrer Pflege unterstützt. Hier gibt es aber eine Grenze, die sich an den Sozialhilferegelungen orientiert. Diese stellt sicher, dass den Pflegebedürftigen mindestens 1.000 Euro verbleiben.

Eine besondere Regelung gibt es für bereits pensionierte Ehepartner:innen. Sie können nicht angestellt werden, erhalten als Alternative aber eine Aufstockung ihres Haushaltsnettoeinkommens auf 1.700 Euro.

Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten umfasst das Projekt auch fachliche Unterstützung der pflegenden Personen. So zahlt das Land beispielsweise eine verpflichtende Grundausbildung im Umfang von 100 Stunden, die im ersten Jahr zu absolvieren ist. Bei Interesse können sich die Angehörigen darauf aufbauend auch als Heimhelfer:innen ausbilden lassen, ebenfalls auf Kosten des Staates. Auf diese Weise werden ihnen trotz der Pflege zusätzliche berufliche Perspektiven eröffnet.

Eine weitere fachliche Hilfe stellen die regelmäßigen Unterstützungsbesuche dar. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal besucht die pflegenden Personen in regelmäßigen Abständen und gibt Tipps, hilft bei der Erstellung des Betreuungsplans und dient als Ansprechperson für Fragen aller Art. Die Frequenz der verpflichtenden Besuche ist durch das Projekt vorgegeben und abhängig von der jeweiligen Pflegestufe.

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Beitragsbild © Kampus Production / Pexels

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    Julia Verstraelen

    Ich liebe schon immer Worte und Sprache und studiere deswegen Online-Redaktion in Köln. Egal ob in Filmen, Gedichten oder Videospielen – gute Geschichten begeistern mich einfach. Umso besser natürlich, wenn die Geschichten auch noch eine schöne Message haben. Aus diesem Grund schreibe ich für das Good News Magazin: um die wirklich guten Stories erzählen zu können!

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