Seit Beginn 2021 gibt das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, Elektrogeräte mit einem Reparaturfähigkeitsindex zu verzeichnen. So sollen Verbrauer:innen bewusster nachhaltig entscheiden können, wenn sie Laptops, Fernseher oder Waschmaschienen kaufen. Bis 2024 sollen Kriterien wie Robustheit und Beständigkeit hinzukommen und den Nachhaltigkeitsindex von Elektrogeräten bestimmen.
Quelle: IHK Regensburg, Titelbild: Marketing-ASS – pixabay